Unser Verein stellt Ihnen viele unterschiedliche Sport- und Spiel-Angebote zur Verfügung. Dies sind zum Beispiel: Badminton, Volleyball, Tischtennis, ebenso wie Karate und Turnen - um nur einige zu nennen. Spaß an Spiel und Bewegung ist hier garantiert.
Teamgeist, Fitness, Ausdauer und Gesundheit - dieser Kombination können Sie sich bei uns sicher sein.
Auch besondere Angebote für Ihre Gesundheit haben wir in unser Portfolio aufgenommen. Regelmäßige Gymnastikkurse und Lauftreffs sowie Rückengymnastik und vieles mehr tragen zu Ihrem Wohlbefinden bei.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über unser Angebot. Kommen Sie einfach vorbei oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Liebe Vereinsmitglieder,
auch zum neuen Jahr gilt weiterhin die Verordnung der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Stand 28.12.2021). Aus diesem Grund gilt für alle Aktivitäten des TV Stierstadt weiterhin die 2G-Regel bzw. 2G-Plus-Regel. Nach dem Treffen des Bundeskanzlers mit den Landesregierungen am 07.01.2022 bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeiteinrichtungen inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Die Verordnung sieht für den Turnverein unterschiedliche Maßnahmen vor, welche von dem Inzidenz-Wert abhängig sind. Diese sind wie im Anhang geregelt.
Die Verpflichtung zu einem Negativnachweis gilt für alle Personen ab dem 6. Lebensjahr, die am Sportbetrieb teilnehmen bzw. die Sportstätten betreten. Die Eltern, die die Kinder zum Sport bringen und selbst nicht daran teilnehmen, bitten wir, die Kinder vor der Sportstätte an den Übungsleiter zu übergeben.
Damit eine Nachverfolgung der Teilnehmer möglich ist, sind unsere Übungsleiter verpflichtet Anwesenheitslisten akribisch zu führen. Diese Daten werden dem Übungsleiter aus unserer Vereinsdatenbank zur Verfügung gestellt und müssen kontinuierlich überprüft werden. Hierin werden erfasst:
Das bestehende Hygienekonzept bleibt weiterhin bestehen und umfasst die nachfolgenden Punkte:
Abstandsregelung
Die Abstandsregelung von mindesten 1,5 Meter ist immer einzuhalten
Zutritt Vereinsturnhalle
Es dürfen keine Warteschlagen vor der Vereinsturnhalle gebildet werden und das Betreten der Vereinsturnhalle erfolgt nur nach Aufforderung durch den Trainer.
Maskenpflicht
Wie überall sonst auch herrscht bei uns ebenfalls beim Betreten und Verlassen der Vereinsturnhalle Nase-Mundschutzmasken-Pflicht. Unter Einhaltung der festgelegten Abstandregelungen von 1,5 Meter können jedoch die Masken während des Trainings abgenommen werden. Bitte haltet euch an die Vorgaben.
Desinfektion
Bitte desinfiziert eure Hände beim Betreten der Vereinsturnhalle an dem vorhandenen Desinfektionsspender. Die Trainingsgeräte sind vor der Nutzung mit eigenem Desinfektionsspray/-tücher zu reinigen. Gymnastikmatten müssen anschließend mit einem eigenen, mitgebrachten Spannbetttuch bezogen werden.
Teilnehmer mit Erkältungssymptomen
Teilnehmer mit Erkältungssymptomen sind verständlicher Weise grundsätzlich vom Sport- bzw. Vereinsbetrieb ausgeschlossen.
Lüften
In der Vereinsturnhalle wird auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung
geachtet.
Wir informieren auf unserer Homepage und an den Aushängen an der Vereinsturnhalle über die aktuellen Organisations-, Verhaltens- und Hygieneregeln sowie die aktuellen für den Sport- bzw. Vereinsbetrieb geltenden Verordnungen.
Bleibt bitte gesund und wir hoffen, dass wir bald wieder zu einem ungestörten Trainingsbetrieb übergehen können.
Der Vorstand
TV 1891 Stierstadt e.V.
Anhang
Regeln |
Standard-Regeln |
Hotspot-Regeln |
Geltungsbereich |
Die „Standard-Regeln gelten, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt. |
Sobald die Infektions-Inzidenzen im Hochtaunuskreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegen, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag. |
Prüfung des derzeitigen Inzidenzwerte |
https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen |
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Maßnahmen |
Standardmäßig gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Mitglieder an den Aktivitäten teilnehmen können, die
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Standardmäßig gilt die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass nur Mitglieder an den Aktivitäten teilnehmen können, die
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Testnachweis |
Nicht notwendig |
Gilt nur bei den zuvor aufgeführten Maßnahmen b und c:
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Verordnung (kurz und knapp) |
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/KurzundKnapp_Hessen_281221_V4.pdf |
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/Hotspot_Hessen_2181221_final.pdf |
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